Allgemeine Geschäftsbedingungen – MedFoto
Fassung vom 18.07.2026
Fassung vom 18.07.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Michael Schnabl, Berufsfotograf, Jakob-Gschiel-Gasse 4/18, 8052 Graz, auftretend unter der Marke „MedFoto" (im Folgenden „MedFoto").
I. Allgemeiner Teil
1.1. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nachstehend genannten Bedingungen. Sie gelten für alle Angebote und Leistungen von MedFoto. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich.
1.3. Die Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. Auftraggebers sind für MedFoto unverbindlich, selbst wenn MedFoto diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Angegebene Lieferzeiten und -termine sind für MedFoto unverbindlich. MedFoto ist berechtigt, Teillieferungen mit sofortiger Berechnung vorzunehmen. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
1.5. Ein Rücktritt von einer Bestellung ist zu den unter Punkt III angeführten Stornobedingungen und erst nach einer schriftlichen Bestätigung von MedFoto gültig.
1.6. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MedFoto. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 2.3. gilt als vereinbart.
1.7. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, damit sie Gültigkeit erlangen.
1.8. Mit Erstellung eines Fotoauftrages erkennt der Auftraggeber die Auffassung von MedFoto von der Fotografie und Bildgestaltung ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet. MedFoto haftet nicht bei Verlust der Aufnahmen durch fehlerhafte Datenträger oder unvorhersehbare technische Defekte, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Nicht abgelieferte Bilder werden nicht berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere bei einmaligen, nicht wiederholbaren Ereignissen (z. B. Operationen, Kongressen oder Veranstaltungen), sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt nach Ablieferung ohne jegliche Gewähr.
1.9. Sämtliche Arbeiten werden von MedFoto mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen auf ebenso hohem Niveau weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 2 Werktagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
1.10. Bei Leistungsverhinderung von MedFoto durch wichtige Gründe (z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. MedFoto ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder – sofern möglich und vom Kunden gewünscht – einen Ersatzfotografen zu vermitteln. Ein Anspruch auf die persönliche Durchführung durch Michael Schnabl besteht bei Vorliegen solcher Gründe nicht. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere für Mehrkosten eines Ersatzfotografen oder sonstige Folgeschäden, sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern MedFoto nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
II. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro.
2.2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar. Skontoabzüge sind generell nicht vorgesehen, außer sie wurden gesondert vereinbart.
2.3. Bei Zahlungsverzug ist MedFoto berechtigt, Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe (derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz bei B2B-Geschäften bzw. 4 % bei B2C-Geschäften) zu verrechnen. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden können.
2.4. Eventuell gewährte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
2.5. Schecks und Wechsel werden nicht entgegengenommen.
III. Stornobedingungen
3.1. Mit der bestätigten Auftragsannahme gelten folgende Stornosätze der Auftragssumme als vereinbart:
– ab bestätigter Auftragsannahme bis 8 Tage vor dem Termin: 50 %
– ab 7 Tage bis 2 Tage vor dem Termin: 70 %
– am Vortag des Termins, am Termintag selbst oder bei Nichterscheinen: 100 %
– ab bestätigter Auftragsannahme bis 8 Tage vor dem Termin: 50 %
– ab 7 Tage bis 2 Tage vor dem Termin: 70 %
– am Vortag des Termins, am Termintag selbst oder bei Nichterscheinen: 100 %
3.3. Bereits angefallene Fremd- und Nebenkosten (z. B. Mietstudio, Reisekosten, Material, beauftragte Dritte) sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe zu ersetzen.
3.4. Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (siehe Punkt 1.5).
IV. Urheberrechtliche Bestimmungen
4.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73 ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt (gesonderter Vertrag oder wie auf Angebot bzw. Rechnung vermerkt). Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke (sofern nicht anders schriftlich kommuniziert) als erteilt.
4.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto © Michael Schnabl. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
4.3. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von MedFoto. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
4.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 4.2 oben) erfolgt.
4.5. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, DVDs, Blurays etc.) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist MedFoto die Webadresse mitzuteilen. Dies muss ohne gesonderte Anfrage des Fotografen geschehen und die Kosten dürfen nicht zu Lasten des Fotografen gehen.
4.6. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, MedFoto eine Mindestentschädigung in Höhe von 150 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen.
4.7. MedFoto hat, außer vertraglich (schriftlich!) anders vereinbart, das Recht, das Bildmaterial für Eigenwerbung zu nutzen und in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
4.8. MedFoto behält das Recht, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern.
4.9. Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Dies bedarf der schriftlichen Form.
V. Erfüllungsort und Gerichtsstand
5.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus den Lieferungen von MedFoto ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich Graz. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur nach Maßgabe von Punkt VI.
VI. Besondere Bestimmungen für Verbraucher (Privatkunden)
6.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen. Sie gehen im Widerspruchsfall den übrigen Regelungen dieser AGB vor; die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben in jedem Fall unberührt.
6.2. Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften: Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Verbraucher gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) das Recht zu, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss. Für die Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. formlos per E-Mail an info@medfoto.at).
6.3. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht wurde, oder wenn es sich um nach Kundenwünschen individuell angefertigte Leistungen bzw. Waren handelt (§ 18 FAGG). Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist und tritt er danach zurück, hat er ein dem bereits erbrachten Leistungsteil entsprechendes anteiliges Entgelt zu zahlen.
6.4. Die Stornopauschalen (Punkt III) gelten gegenüber Verbrauchern als pauschalierter Schadenersatz. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; MedFoto bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Ein richterliches Mäßigungsrecht bleibt unberührt.
6.5. Die in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen.
6.6. Der in Punkt 5.1 vereinbarte Gerichtsstand gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Für Verbraucher, die im Inland ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).
„Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Das Angebot von MedFoto richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Pharmaunternehmen sowie sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens und nicht an Verbraucher."